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Google Suggest: Ein Tool zur Keyword-Recherche

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Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Die Vorteile von Google Suggest auf einen Blick

  • Enormer Mehrwert bei der Keyword-Recherche (SEO)
  • Zeitsparend
  • Web-User kann sich durch den Einblick in die häufigsten Suchanfragen anderer Nutzer inspirieren lassen

Was ist Google Suggest?

Google Suggest oder auch „Google Autocomplete“ genannt, erweitert die Internetsuchmaschine Google durch eine Vorschlagssuche.  Wird ein Schlagwort eingegeben, werden bereits während des Tippens automatisch beliebte Stichwörter mit einer geschätzten Trefferzahl aufgelistet. Diese Vorschläge sind häufig aus dem selben Themenbereich wie der gesuchte Begriff. In Deutschland ist die Suggest-Funktion seit dem 1.April 2009 verfügbar.

Wie funktioniert Autocomplete?

Die angezeigten Vorschläge basieren auf Algorithmen, die unter anderem durch die Häufigkeit sowie die Aktualität der Begriffe beeinflusst werden. Hat ein Nutzer einen Google-Account und erlaubt es den Verlauf zu speichern, wirkt sich auch dessen Suchhistorie auf die angezeigten Ergebnisse der automatischen Vervollständigung aus. Dadurch ist es leichter bereits aufgerufene, relevante Ergebnisse wiederzufinden. 

In einem Artikel des Google-Blogs wird die Funktionsweise von Google Suggest noch genauer beschrieben. 

Keyword-Recherche mit Google Suggest

Sie wollen Ihren Onlineauftritt so optimieren, dass Sie bei der Suchanfrage über Google ein bestmögliches Ergebnis erzielen? 

Dann nutzen Sie die Suggest-Funktion zu Ihrem eigenen Vorteil. Mit dem Tool können Sie ganz einfach abfragen, welche Keywords und Longtail-Keywords gerade aktuell sind und ein großes Suchvolumen vorweisen. Außerdem sollten Sie auch verwandte Suchanfragen mit berücksichtigen und diese in Ihrem SEO-Content mit aufgreifen. Durch eine intelligente Suchmaschinenoptimierung können Sie große Erfolge bei der Suchmaschinen-Platzierung erlangen.

So beeinflusst Google Suggest den Ruf Ihrer Firma

Geben Sie Ihren Namen oder den Namen Ihres Unternehmens in der Suchleiste ein, liefert Google Ihnen Ergebnisse, die häufig nach diesem „Keyword“ eingetippt werden. Die angezeigten Suchvorschläge können positiv wie auch negativ behaftet sein. Dadurch wird das Außenbild bzw. die Reputation Ihrer Firma enorm beeinflusst, was sich zu Ihrem Vor- oder Nachteil auswirken kann. Was Letzteres für Sie bedeuten kann, haben wir in einem anderen Beitrag bereits genauer erläutert.

Doch was können Sie tun, wenn bei der Eingabe Ihres Namens/ Unternehmensnamens unerwünschte Suchergebnisvorschläge erscheinen?

Damit Sie dagegen vorgehen können, muss zunächst ein Anspruch auf Löschung gegeben sein. 

Wann besteht ein Anspruch auf Löschung?

  • Wenn das vorgeschlagene Ergebnis konkret gegen die Rechte des Betroffenen namentlich verstößt (z.B. bei Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht)
  • Wenn dieser Verstoß auch hinreichend dargelegt wird

Zur Durchsetzung des Anspruchs ist nicht zwangsläufig ein Rechtsanwalt notwendig. Dennoch zeigt die Praxis, dass große Unternehmen vor keinen juristischen Tricks zurückschrecken. Dadurch versuchen Sie es dem Einzelnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen maßgeblich schwer zu machen. So sind zum Beispiel das Ignorieren von Beschwerden oder das Berufen auf ausschließlich englische Sprachkenntnisse noch die kleineren Hindernisse, die einen hier erwarten. Deshalb kann sich ein Gang zum Anwalt durchaus bezahlt machen.

Kontaktieren Sie uns gerne, um gegenüber großen Konzernen Ihren Rechtsanspruch geltend zu machen.

Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht

Ob eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, muss im Einzelfall genauestens geprüft werden.

Jedoch sind die folgenden Punkte laut des Persönlichkeitsrechts generell unzulässig:

  • Aussagen, die zu Unrecht das öffentliche Ansehen einer Person offensichtlich und unerheblich herabwürdigen
  • Formalbeleidigungen
  • Tatsachenbehauptungen, die nachweislich falsch sind

Außerdem gibt es viele weitere Möglichkeiten eines Rechtsverstoßes, die in Betracht gezogen werden können. Deshalb muss auf den Einzelfall immer genau Bezug genommen werden, da auch neben dem Persönlichkeitsrecht weitere Rechte und Rechtsgüter beeinträchtigt sein können.

Warum werden zu manchen Suchbegriffen keine Autocomplete-Ergebnisse angezeigt?

Das kann folgende Gründe haben:

  • Der eingegebene Suchbegriff ist zu neu 
  • Er weist zu wenig Traffic auf
  • Er verstößt gegen die Google-Richtlinien

Grundsätzlich werden zu vielen Suchanfragen aus der Kategorie: „Personen-/ Ethien-/ Religionsgruppen ist/sind…“ keine automatisierten Vorschläge angezeigt. Auf diese Weise versucht Google gegen verletzende, diffamierende und hetzerische Suggest-Ergebnisse vorzugehen. 

Suchvorschläge, die nicht gelistet werden sollten, können Sie melden. Nutzen Sie hierzu den Link „unangemessene Vervollständigungen melden“, der bei der Eingabe des Stichwortes unten rechts im Suchvorschläge-Feld erscheint.

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