Das Kaufen von Google-Bewertungen ist in Deutschland nicht zulässig. Es verstößt sowohl gegen die Google-Richtlinien als auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wer gekaufte Rezensionen nutzt oder beauftragt, riskiert Löschungen, Kontosperren, Abmahnungen und nachhaltigen Reputationsschaden.
Die bessere Alternative: echte Kundenbewertungen durch strukturierte Prozesse und ein professionelles Vorgehen gegen unzulässige Negativ-Reviews.
Der Suchbegriff „Google-Bewertungen kaufen“ zeigt, was viele Unternehmen bewegt: schnell viele Sterne, um besser gefunden zu werden. Doch der vermeintlich einfache Weg ist rechtlich riskant und langfristig kontraproduktiv.
Dieser Ratgeber erklärt, warum der Kauf von Bewertungen unzulässig ist, welche Versprechen typische Anbieter machen, welche Kosten im Umlauf sind – und vor allem, wie Sie rechtssicher echte Kundenstimmen gewinnen.
Außerdem zeigen wir, wie Sie falsche oder rufschädigende Rezensionen prüfen und löschen lassen, Schritt für Schritt – mit unserer Expertise im Reputationsrecht und Bewertungsmanagement.
Was bedeutet „Bewertungen kaufen“ eigentlich?
Unter „Google-Bewertungen kaufen“ versteht man den entgeltlichen Erwerb von Rezensionen, die nicht von echten Kund:innen stammen.
Solche Bewertungen werden meist über Agenturen oder Online-Marktplätze angeboten – häufig unter dem Vorwand, es handle sich um „echte Local-Guides“ oder „ehrliche Erfahrungsberichte“. In Wahrheit handelt es sich jedoch meist um Schein-Rezensionen, die bezahlt, abgestimmt oder automatisiert erstellt werden.
Auch Anreizsysteme, bei denen Vorteile, Rabatte oder Geschenke im Austausch für eine positive Bewertung gewährt werden, fallen darunter – und verstoßen ebenfalls gegen die Richtlinien.
Ist es legal, Google-Bewertungen zu kaufen?
Klare Antwort: Nein.
Der Kauf oder die Vermittlung fingierter Rezensionen ist in Deutschland unzulässig. Rechtlich kann dies eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 Abs. 1 UWG darstellen, da Verbraucher:innen über die tatsächliche Kundenerfahrung getäuscht werden.
Auch Google selbst untersagt in seinen Richtlinien jede Form von Manipulation oder künstlicher Beeinflussung von Bewertungen.
Mögliche Konsequenzen:
- Löschung der Bewertungen durch Google – oft ohne Vorwarnung
- Sperrung oder Einschränkung des Google-Unternehmensprofils
- Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucherzentralen oder Kammern
- Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen
- Langfristiger Reputations- und Vertrauensverlust
- Haftung auch bei Beauftragung von Dritten (Agenturen, Vermittlern)
Wichtig ist: Schon das bloße In-Auftrag-Geben solcher Maßnahmen kann eine Haftung begründen – selbst wenn der Kauf über ausländische Plattformen erfolgt.

LG München I: Gekaufte Bewertungen auf Portalen rechtswidrig
Das Landgericht München I hat im Urteil vom 14.11.2019 (17 HK O 1734/19) dem Anbieter Fivestar untersagt, gefälschte positive Bewertungen zu verkaufen. Die Klage eingereicht, hatte das Urlaubsportal Holidaycheck. Fivestar ist nun dazu verpflichtet, zukünftig keine Bewertungen mehr anzubieten, die nicht von tatsächlichen Gästen des jeweiligen Hotels oder Ferienhauses stammen. Zudem muss das Unternehmen sicherstellen, dass die gefälschten Bewertungen entfernt werden und dem Bewertungsportal offenlegen, wer der Verfasser dieser Bewertungen war.
Was Anbieter versprechen – und warum das problematisch ist
Ein Blick auf den Markt zeigt: Es gibt zahlreiche Plattformen und Agenturen, die den Kauf von Google-Bewertungenoffensiv bewerben – oft mit Formulierungen, die Seriosität und Sicherheit suggerieren.
Typische Versprechen lauten etwa:
- „100 % echte Accounts“ oder „Local Guides“
- „Drip-Feed-Veröffentlichung“ (zeitversetztes Einstellen der Bewertungen)
- „Retention- oder Austauschgarantie“ bei Löschung
- „Länderspezifische Profile mit deutschen Namen“
- „Geld-zurück-Garantie bei Nichterfolg“
Solche Aussagen sollen Vertrauen schaffen – rechtlich ändern sie aber nichts.
Die Herkunft der Rezensenten bleibt intransparent, ihre Motivation unklar. Selbst wenn angeblich „echte Profile“ genutzt werden, ist die bezahlte oder beauftragte Bewertung keine authentische Kundenerfahrung.
Damit liegt ein klarer Verstoß gegen Google-Richtlinien und häufig auch gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) vor.
Wer diese Dienste beauftragt, trägt das volle Risiko – nicht der Anbieter.
Was „kostet“ es laut Marktwerbung?
Die Preisspannen auf öffentlichen Angebotsseiten wirken zunächst harmlos, sind aber Teil des Problems: Sie normalisieren ein verbotenes Geschäftsmodell.
Typische Angaben aus der Anbieterszene (Stand 2025):
- Einzelpreise von 10 – 30 € pro Bewertung
- Paketpreise im zwei- bis dreistelligen Bereich
- Aufpreise für Land, Sprache, „Local-Guide-Level“ oder schnelle Lieferung
- Rabattaktionen für Großmengen („10 Bewertungen = 1 gratis“)
Solche Preisstrukturen vermitteln, der Erwerb sei eine übliche Marketingmaßnahme – tatsächlich ist er rechtlich unzulässig und kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.
Entscheidend ist: Jede bezahlte Rezension bleibt ein Rechtsverstoß, unabhängig davon, ob sie sichtbar bleibt oder von Google gelöscht wird.
Erkennungs- und Risikosignale – so fallen Fake-Reviews auf
Google und Nutzer:innen erkennen gekaufte Bewertungen zunehmend zuverlässig. Die Systeme arbeiten mit automatischer Mustererkennung und Verhaltensanalyse – unterstützt durch Meldungen echter Nutzer.
Typische Anzeichen für manipulierte Bewertungen sind:
- Plötzliche Bewertungssprünge (z. B. 10 neue 5-Sterne-Bewertungen an einem Tag)
- Ähnliche Formulierungen oder Wortfelder, oft in unnatürlicher Sprache
- Profile ohne Aktivität oder mit weltweiten Ortsbezügen („globetrottende Reviewer“)
- Unstimmige IP- oder Standortdaten
- Keine passenden Interaktionssignale (keine Zunahme von Anrufen, Website-Klicks etc.)
Die Folge:
Google löscht verdächtige Bewertungen regelmäßig automatisiert. In vielen Fällen werden sogar ganze Unternehmensprofile überprüft oder temporär gesperrt.
Darüber hinaus hinterlassen solche Manipulationsmuster sichtbare Spuren im Vertrauen echter Kund:innen – ein Schaden, der sich kaum rückgängig machen lässt.

Faktencheck: Was Studien über gekaufte Google-Bewertungen sagen
- 62 % der Konsumenten erkennen gefälschte Bewertungen und verlieren dadurch Vertrauen in das Unternehmen. (Quelle: BrightLocal Consumer Review Survey 2024)
- Eine Studie der Harvard Business School zeigt: Gekaufte Bewertungen können zwar kurzfristig den Eindruck verbessern, schaden aber langfristig massiv der Reputation. (Quelle: Harvard Business School)
- Laut der EU-Kommission gelten gefälschte Bewertungen als unlautere Geschäftspraxis und können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. (Quelle: EU-Kommission)
Die besseren, rechtssicheren Wege
Mehr echte Google-Bewertungen
Statt Sterne zu kaufen, sollten Unternehmen auf echte Kundenerfahrungen setzen – sie sind glaubwürdig, nachhaltig und wirken sich positiv auf das lokale Google-Ranking aus.
Der Schlüssel liegt in klaren Prozessen statt Zufall: Wer systematisch um Feedback bittet, erhält planbar mehr Bewertungen und wertvolle Einblicke in die eigene Servicequalität.
Die Grundlage bilden drei einfache Prinzipien:
- Transparenz: Nur echte Kund:innen sollen bewerten dürfen.
- Freiwilligkeit: Keine Gegenleistung, kein Druck, kein Zwang.
- Kontinuität: Feedback-Einladungen als fester Bestandteil des Kundenkontakts.
Genauso wichtig wie der Aufbau echter Rezensionen ist der Schutz vor unzulässigen Bewertungen.
Falsche, beleidigende oder manipulative Google-Reviews können den Ruf eines Unternehmens massiv schädigen – selbst wenn sie offensichtlich gegen Richtlinien verstoßen. In solchen Fällen hilft eine schnelle juristische Prüfung und Löschung.
Unzulässige Bewertungen melden und löschen lassen
Nicht jede negative Bewertung ist zulässig. Viele Rezensionen auf Google verstoßen gegen Richtlinien oder geltendes Recht – etwa durch Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen oder fehlenden Kundenkontakt.
Solche Einträge können den Ruf eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen und sollten nicht einfach hingenommen werden.
Eine Bewertung kann gelöscht werden, wenn sie:
- gegen die Google-Richtlinien verstößt (z. B. Spam, Hassrede, Off-Topic, Interessenkonflikt),
- keinen echten Kundenkontakt erkennen lässt,
- falsche oder ehrverletzende Tatsachenbehauptungen enthält,
- aus einem Wettbewerbsverhältnis stammt oder
- persönliche Daten, interne Vorgänge oder Geheimnisse offenlegt.
In all diesen Fällen besteht ein Rechtsanspruch auf Entfernung – entweder direkt über Google oder durch anwaltliche Durchsetzung.
Durchschnittliche Google Bewertung kalkulieren
Eine interessante Frage, die sich viele User stellen, ist folgende: Wie kann ich meinen Bewertungsdurchschnitt verbessern? Was ist dabei effektiver: Mehr positive Bewertungen generieren oder vereinzelte schlechte Bewertungen löschen? Finden Sie es selbst heraus mit unserem Bewertungskalkulator. Tragen Sie hierzu einfach die Anzahl ihrer Bewertungen nach den vergebenen Sternen ein.
Beispiel: Sie haben jeweils eine Bewertung für 1, 2, 3, 4 und 5 Sterne. Das macht einen Durchschnitt von 3.0 Sternen. Bekommen Sie nun eine weitere 5 Sterne Bewertung dazu, verbessert sich der Schnitt auf 3.3 Sterne. Löschen Sie stattdessen die 1-Sterne-Bewertung, dann verbessern Sie sich gar auf 3.5 Sterne!



