
Google Bewertungen löschen lassen
Sie möchten Google Bewertungen löschen (lassen)? Als Geschäftsinhaber können Sie eine unangemessene Rezension über Ihr Google-Unternehmensprofil melden und einen Löschantrag über das Google-Formular für rechtliche Beschwerden stellen. Mit Hilfe einer spezialisierten Anwaltskanzlei sparen Sie zusätzlich Zeit und Nerven und erhöhen die Erfolgsaussichten erheblich. Dabei gilt: Keine Löschung – keine Kosten!
Das Wichtigste in Kürze
„Negative Google Bewertungen können Ihrem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen – sei es durch Umsatzverluste oder schlechtere Suchmaschinen-Rankings. Wir helfen Ihnen, solche Rezensionen zu löschen. Mit der richtigen Strategie und Taktik, die wir aus unserer langjährigen Erfahrung schöpfen, haben wir bislang jedem von einer negativen Bewertung betroffenen Unternehmer helfen können.“
Wolfgang Wittmann, Kanzleigründer & Rechtsanwalt
Warum gute Google Bewertungen für Unternehmen so wichtig sind
Google-Bewertungen sind weit mehr als nur Sterne und kurze Kommentare – sie entscheiden oft über den ersten Eindruck Ihres Unternehmens.
Bewertungen bei Google gehören heute zu den wichtigsten Faktoren, wenn es um den Ruf eines Unternehmens und die Gewinnung neuer Kunden geht. Das gilt besonders für weniger bekannte Firmen. Interessenten, die eine Marke, ein Produkt oder einen Anbieter noch nicht kennen, werfen in der Regel zuerst einen Blick auf die durchschnittliche Sternebewertung, die direkt in den Suchergebnissen erscheint. Nicht nur Online-Händler sind dabei auf möglichst viele positive Google-Rezensionen angewiesen, sondern auch andere Dienstleister, die über das Internet gefunden werden möchten – etwa Freiberufler wie Ärzte oder Rechtsanwälte, aber ebenso lokale Handwerksbetriebe, Fitness-Studios und Restaurants. Eine größere Zahl an Bewertungen mit mindestens vier von fünf Sternen signalisiert potenziellen Kunden, dass ein Anbieter seriös ist und hochwertige Leistungen oder Produkte anbietet. Schlechte Durchschnittsbewertungen hingegen schrecken Neukunden eher ab und können das Vertrauen in eine Marke nachhaltig beschädigen.
Vertrauen aufbauen
Mehr als 80 % der Nutzer vertrauen Online-Bewertungen genauso wie persönlichen Empfehlungen. Eine gute Sternebewertung wirkt wie eine digitale Visitenkarte und stärkt Ihr Image.
Besser gefunden werden
Google berücksichtigt Anzahl und Qualität der Bewertungen im lokalen Ranking. Wer viele positive Bewertungen hat, erscheint weiter oben in den Suchergebnissen und bei Google Maps.
Kaufentscheidungen beeinflussen
Studien zeigen, dass Kunden ihre Entscheidung bis zu 90 % häufiger zugunsten eines Unternehmens mit positiven Rezensionen treffen. Schon eine einzige 1-Stern-Bewertung kann Neukunden abschrecken.
Attraktiv für Bewerber
Nicht nur Kunden, auch Bewerber lesen Google-Bewertungen. Ein starkes Bewertungsprofil stärkt Ihre Arbeitgebermarke und hilft beim Recruiting.
In 4 Schritten Google Bewertungen löschen lassen
Es kann schnell gehen, dass Sie eine negative Google Bewertung bekommen – fast genauso schnell und einfach können wir diese wieder löschen.
Um problemlos und zügig eine negative Rezension zu löschen, empfehlen wir dies nicht selbst zu versuchen und raten einen Anwalt zu beauftragen. Folgen Sie diesen 4 Schritten:
Schnell. Einfach. Rechtssicher. Erfolgsbasiert. Ab 49,- € pro Google Bewertung.
Wir prüfen Ihre Anfrage genau, ob eine Löschung prinzipiell möglich ist.
Sie beauftragen uns mit der Löschung der Bewertung(en).
Über das Formular oder telefonisch fragen Sie kostenlos bei uns an.
Sie erhalten innerhalb 1 Tages ein unverbindliches Angebot von uns.
Das sagen unsere Kunden
Google Rezension löschen ohne Anwalt

Möchten Sie selbstständig ohne anwaltliche Unterstützung eine Google Bewertung löschen, wird dies gerne von Google ignoriert oder zieht sich über Wochen hinweg. Der einfache Klick auf Rezension melden (3-Punkte-Menü – vgl. Screenshot) bewirkt demnach in den seltensten Fällen eine Reaktion des Portals.
Zudem muss beachtet werden, dass die Meinungsfreiheit nicht einfach übergangen werden kann – und das ist auch gut so. Auch misst Google der Authentizität der Bewertungen einen hohen Stellenwert bei. Die Botschaft: Gegen Bewertungen im Allgemeinen kann und soll man sich gar nicht wehren. Enthält eine negative Bewertung allerdings
sollten Sie diese löschen lassen. Dies ist zwingend erforderlich, um ihren Ruf nicht nachhaltig zu schädigen und den Unternehmenserfolg aufs Spiel zu setzen.
Wenn die Meldung über unsere Benutzeroberfläche nicht erfolgreich war, können Sie direkt das offizielle Google-Formular für rechtliche Beschwerden nutzen. Füllen Sie das Formular einfach aus und erläutern Sie, warum die Bewertung Ihrer Meinung nach rechtswidrig ist.
Wenn Sie selbstständig eine Google Rezension melden wollen, dann stehen Ihnen folgende Begründungen zur Auswahl (vgl. Screenshot):
- Themaverfehlung: Es handelt sich nicht um einen Erfahrungsbericht.
- Spam: Rezension enthält Werbung oder wurde automatisiert erstellt (Bot).
- Interessenkonflikt: Eigenrezension oder Rezension eines Konkurrenzunternehmens.
- Vulgäre Sprache: Unangemessene und anstößige Sprache.
- Mobbing oder Belästigung: Rezension ist persönlicher Angriff.
- Diskriminierung oder Hassrede: Systematische Beleidigung von Einzelpersonen oder Gruppen.
- Personenbezogene Daten: Rezension enthält sensible Daten wie Adresse oder Telefonnummer.
- Nicht nützlich: Sehr vage, kann im Grunde alles oder nichts bedeuten.
Diese Liste entspricht weitestgehend der Argumentation einer anwaltlichen Entfernung, wird als einfache Nutzermeldung aber gerne vom Portal ignoriert. Als Anwälte können wir den Druck auf Google wesentlich höher gestalten als Sie als Unternehmer. Ein anwaltliches Schreiben macht auch bei einem Internetriesen Eindruck! Das Beste daran: Sie können sich entspannt zurücklehnen, während wir die Google Bewertung löschen lassen. Sowohl Bewerter als auch Google werden zu keiner Zeit kommunikativ auf Sie einwirken.
→ Unangemessene Rezensionen in Ihrem Unternehmensprofil melden

Durchschnittliche Google Bewertung kalkulieren
Eine interessante Frage, die sich viele User stellen, ist folgende: Wie kann ich meinen Bewertungsdurchschnitt verbessern? Was ist dabei effektiver: Mehr positive Bewertungen generieren oder vereinzelte schlechte Bewertungen löschen? Finden Sie es selbst heraus mit unserem Bewertungskalkulator. Tragen Sie hierzu einfach die Anzahl ihrer Bewertungen nach den vergebenen Sternen ein.
Beispiel: Sie haben jeweils eine Bewertung für 1, 2, 3, 4 und 5 Sterne. Das macht einen Durchschnitt von 3.0 Sternen. Bekommen Sie nun eine weitere 5 Sterne Bewertung dazu, verbessert sich der Schnitt auf 3.3 Sterne. Löschen Sie stattdessen die 1-Sterne-Bewertung, dann verbessern Sie sich gar auf 3.5 Sterne!
Spezialisierte Anwaltskanzlei
Wir haben uns als einzige Rechtsanwaltskanzlei in Europa auf das Reputationsrecht als einzigen Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt spezialisiert und sind mit inzwischen über 30 Mitarbeitern ausschließlich in diesem Bereich für unsere Mandanten über die Grenzen von Deutschland hinaus tätig.
Kanzleigründer Wolfgang Wittmann führt den Titel europäischer Rechtsanwalt und ist neben Deutschland auch in Österreich bei der Rechtsanwaltskammer als Rechtsanwalt vereidigt. Er ist als Spezialist für Reputation ständiger Referent und Berater u.a. bei Banken, Finanzdienstleistern, Verbänden u.a. der Ärzteschaft und in den Medien.






Häufig gestellte Fragen zur Löschung von Google Bewertungen [mit Video]
Sie haben weitere Fragen? Schauen Sie sich unseren FAQ-Bereich ein.
Rechtliche Lage & neueste Updates
Was Unternehmer 2025 zu Google Bewertungen wissen müssen
Die Regeln zum Löschen von Google-Bewertungen ändern sich laufend – durch neue gerichtliche Urteile und Googles technische Updates. In diesem Bereich finden Sie die wichtigsten aktuellen Entwicklungen, damit Sie jederzeit wissen, wie eine rechtssichere und wirksame Bewertungslöschung möglich ist.
Nur Anwälte dürfen löschen
Viele Unternehmen wissen nicht: Das Löschen von Google-Bewertungen im Auftrag Dritter ist in Deutschland rechtlich geregelt – und darf nur von zugelassenen Rechtsanwälten oder Kanzleien durchgeführt werden. Zahlreiche Gerichte haben dies in den letzten Jahren bestätigt. Den Anfang machte das Landgericht Stuttgart bereits 2021, weitere klare Urteile folgten, unter anderem in Berlin, Hamburg und Frankfurt. Besonders eindeutig ist das aktuelle Urteil des OLG Frankfurt vom 7. November 2024 (Az. 6 U 90/24): Es stellt klar, dass das Geschäftsmodell vieler Agenturen – etwa das Versenden standardisierter Löschanträge gegen Bezahlung – gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (§ 3 RDG) verstößt.
Für dich als Unternehmen heißt das: Wenn du auf rechtssichere Bewertungslöschung setzen willst, musst du dich an eine zugelassene Kanzlei wenden. Nur so ist gewährleistet, dass dein Antrag nicht nur wirksam, sondern auch rechtlich zulässig ist. Adwus ist eine Kanzlei – keine Agentur. Bei uns erhältst du fundierte juristische Bewertungslöschung – individuell geprüft, rechtlich sauber und mit maximaler Erfolgschance.
Automatisierte Löschung durch Google
Google nutzt zunehmend automatisierte Verfahren und KI-gestützte Filter, um verdächtige Bewertungen zu erkennen und zu entfernen – und das oft ohne manuelle Prüfung. Besonders betroffen sind dabei auffällig extrem positive (5-Sterne) oder extrem negative (1-Stern) Bewertungen, die durch bestimmte Muster als Spam oder unzulässige Inhalte klassifiziert werden können.
Für Unternehmen bedeutet das: Auch ohne aktiven Antrag kann es passieren, dass eine Bewertung plötzlich verschwindet – sei es durch algorithmische Erkennung oder systemseitige Updates. Doch umgekehrt kann es ebenso sein, dass problematische Bewertungen nicht automatisch erkannt werden – und dann ein gezielter Löschantrag sinnvoll wird.
Unser Team weiß, wie Googles Filtermechanismen funktionieren und wie man fundierte, durchsetzungsstarke Löschanträge formuliert – auch abgestimmt auf die automatisierte Verarbeitung durch Google.
aktuelle Rechtsprechung
Eine Liste der aktuellen Gerichtsurteile zu Google Bewertungen finden Sie auf OpenJur. Diese gemeinnützig betriebene Datenbank, dokumentiert frei im Volltext verfügbare Gerichtsentscheidungen.
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