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Verleumdungsklage: Wann es Sinn macht Klage einzureichen

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Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Was ist eine Verleumdungsklage?

Eine Verleumdung liegt vor, wenn gegenüber Dritten eine ehrverletzende, entwürdigende wie unwahre Behauptung über eine Person getroffen wird. Weiterhin weiß der Täter, dass diese Behauptung unwahr ist.

Gegen eben dieses Vergehen können Sie sich mit einer zivilrechtlichen Verleumdungsklage wehren. Die Verleumdungsklage wird vor Gericht bestritten. Im Rahmen dieser wird geklärt, ob eine Verleumdung zugrunde liegt, die Unterlassung und das Strafmaß bestimmt. Weiterhin können Sie im Rahmen der Verleumdungsklage Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen.

Verleumdungsklage gegen den Arbeitgeber

Sie können auch gegen den Arbeitgeber eine Verleumdungsklage einreichen, wenn dieser der Verbreiter der Verleumdung ist. Sie haben im Falle einer Verleumdung außerdem das Recht auf fristlose Eigenkündigung sowie Entschädigung.

Wann ist eine Verleumdungsklage sinnvoll?

Eine Verleumdungsklage ist sinnvoll, wenn weder ein Gespräch, eine Anzeige noch eine Unterlassungserklärung den Täter davon abhalten kann, die Verleumdung zu unterlassen oder diese richtig zu stellen.

Grundsätzlich sollte im Falle einer Verleumdung der Ablauf wie folgt sein:

  1. Gespräch mit dem Täter suchen
  2. Um öffentliche Berichtigung oder Löschung ersuchen
  3. Fruchtet das Gespräch nicht, binnen 3 Monaten Täter anzeigen
  4. Unterlassungserklärung durch Anwalt aufsetzen und unterschreiben lassen
  5. Einstweilige Verfügung beantragen
  6. Verleumdungsklage beantragen

Welche Strafe erwartet den Verurteilten?

Die Verleumdung ist ein nach Strafgesetzbuch StGB § 187 ehrverletzendes Strafdelikt. Den Verurteilten erwartet eine bis zu zwei Jahren hohe Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Hat der Täter die Behauptung öffentlich geäußert, erhöht sich das Strafmaß.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Verleumdung über soziale Netzwerke verbreitet wurde.
Den Verurteilen können dann sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe erwarten.

Verleumdungsklage einreichen – so gehen Sie vor

Hat keine der genannten außergerichtlichen Maßnahmen gefruchtet, können Sie auch mit Hilfe Ihres Anwalts eine Verleumdungsklage einreichen.

Lassen Sie sich jedoch zuvor von Ihrem Rechtsbeistand beraten, ob dieser Schritt sinnvoll ist. Schließlich gilt es zu vermeiden, dass Sie viel Zeit und Geld investieren und dann das Gericht gegen Sie entscheidet.

  1. Sichern Sie Beweise. Das können Screenshots, Zeugenaussagen oder Aufnahmen sein.
  2. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt für Strafrecht. Dieser setzt eine korrekte Klageschrift auf. 
  3. Ihr Anwalt reicht die Klage beim Amt- oder Landesgericht ein. Welches Gericht das für Ihren Fall zuständige ist, hängt von der Höhe des Streitwerts ab.
  4. Wird Ihre Verleumdungsklage anerkannt, können Sie über die Klage auch Schmerzensgeld einklagen.
  5. Der Täter muss sich binnen einer Frist zum Sachverhalt äußern.
  6. Auch Sie werden voraussichtlich als Zeuge angehört werden.
  7. Gesteht der Täter die Verleumdung gleich, kommt es zu keiner Verhandlung, sondern direkt zum Erlass des Strafbefehls.

Beachten Sie: Wird die Klage abgewiesen, können Sie versuchen, über eine Privatklage die Unterlassung einzuklagen. 

Bei wem liegt die Beweislast?

Im Rahmen der Verleumdung liegt die Beweislast leider bei Ihnen. Sie müssen nachweisen, dass der Täter gewusst hat, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist.

Welche Frist muss ich im Rahmen einer Klage einhalten?

Eine Verleumdung verjährt gemäß Strafgesetzbuch § 78 Absatz 3 Nummer 4 nach fünf Jahren.
Sind diese fünf Jahre verstrichen, kann die Straftat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden und demnach auch keine Verleumdungsklage mehr eingereicht werden.

Der richtige Anwalt für die Verleumdungsklage

Entscheiden Sie sich für eine Verleumdungsklage oder denken Sie über eine Klage nach, empfiehlt es sich einen Rechtsbeistand zu konsultieren. 
Im Falle einer Verleumdung sollten Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht wenden.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Im Rahmen einer Verleumdungsklage kommen sowohl Kosten für Ihren Rechtsbeistand sowie Gerichtskosten auf Sie zu. Die Höhe der Anwaltskosten sind leistungsabhängig. Je nachdem wie arbeits- oder beratungsintensiv sich der Fall verhält, desto höher die Kosten.

Die Gerichtskosten hängen vom sog. Streitwert ab. Wurde dem Opfer aufgrund der Verleumdung beispielsweise gekündigt, kann der Streitwert das fehlende Gehalt etc. umfassen.

Beachten Sie: Die Partei, zugunsten derer sich das Gericht entscheidet, muss keine Kosten übernehmen.

Kann ich Schmerzensgeld einklagen?

Zunächst muss das Gericht entscheiden, ob die Verleumdungsklage berechtigt ist.
Ist dies der Fall, können Sie im Rahmen der Klage Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen.

Schmerzensgeldtabelle für Verleumdung

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von dem Verbreitungsgrad der Verleumdung – wie öffentlich wurde die Verleumdung gemacht – und dem Ausmaß der Auswirkungen ab.
Als grobe Orientierung können sog. Schmerzensgeldtabellen dienen. 
Hier werden vergangene Gerichtsurteile zu Schmerzensgeldern in Verleumdungsfällen aufgeführt. Das Gericht orientiert sich jedoch nicht nach den Tabelle, sondern entscheidet von Fall zu Fall.

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