Mann am Zaun

Beleidigung: Wann ist sie strafbar?

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Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Definition: Was ist eine Beleidigung?

Eine Beleidigung ist ein Ehrdelikt. Sie ist gegeben, wenn eine Person sich gegenüber einer anderen Person ehrverletzend äußert. Die betroffene Person muss die Beleidigung als solche jedoch aktiv wahrnehmen. Bei einer verbalen Beleidigung ist es nicht von Belang, ob es sich um die Wahrheit handelt. 

Die Beleidigung wird über das Strafgesetzbuch StGB, Paragraph 185 geregelt. 

Es kann sich um eine verbale Beleidigung oder um eine tätliche Beleidigung handeln.

Erstere sind in der Regel Beschimpfungen, letztere können Gesten wie auch körperliche Attacken sein.

Was ist eine wechselseitige Beleidigung?

Ist der Beleidigung bereits eine Beleidigung von Seiten des Gegenübers vorangegangen, spricht man von einer wechselseitigen Beleidigung. Die Beleidigungen in diesem Fall “heben sich gegenseitig auf” und sind nicht strafbar.

Wann gilt eine Beleidigung als schwerwiegend?

Das Gericht entscheidet, wann eine Beleidigung als schwere Beleidigung gilt. Meistenfalls ist dies jedoch gegeben, wenn die Beleidigung…

  • öffentlich getätigt wird bzw. viele Anwesende die Beleidigung wahrnehmen.
  • …die Intimsphäre verletzt.
  • …sogar wiederholt getätigt wird.

Was ist eine Beleidigung sexueller Grundlage?

Eine Beleidigung sexueller Grundlage ist beispielsweise gegeben, wenn Person A Person B als “pervers” bezeichnet. Aber auch nonverbale Kommunikation (Gesten) kann eine Beleidigung sexueller Grundlage sein. Auch das Bieten von Geld für sexuelle Dienstleistungen, obwohl die betroffene Person nicht in diesem Gewerbe tätig ist, zählt als Beleidigung sexueller Grundlage.

Gibt es die sog. Beamtenbeleidigung?

Eine sog. Beamtenbeleidigung in der Form, dass diese höher bestraft oder aufgrund der betroffenen Person anders gehändelt wird, gibt es in Deutschland nicht. 

Die einzige Besonderheit ist die, dass Beamten – beispielsweise Polizisten – die Anzeige mit ihrem Vorgesetzten zusammen stellen können.

Die Beleidigung einer Monarchie oder eines Staatsoberhaupts hingegen – wie beispielsweise in Deutschland der Bundespräsident – wird gesondert behandelt. Gemäß StGB § 90 kann hier die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen.

Beispiele für Beleidigungen

  • Beschimpfungen à la Schla***, Trottel,  etc.
  • Vogel zeigen
  • Mittelfinger zeigen
  • Zunge rausstrecken 
  • Spucken
  • Ohrfeige geben
  • Schubsen
  • Haare abschneiden
  • Arbeitnehmer vor versammelter Mannschaft als “dumm” betiteln
  • Ein Lehrer findet auf seinem Tisch ein Bild von sich mit der handschriftlichen Betitelung “IQ = 0”.
  • Hochzeitsredner schildert die unrühmliche Vergangenheit des Bräutigams.

Sind Beleidigungen strafbar? Wie hoch ist die Strafe?

Ja, Beleidigungen sind strafbar. Hierbei muss jedoch von Fall zu Fall unterschieden werden. Ein einheitliches Strafmaß. z.B. Summe X, gibt es nicht.

Die Strafe für eine Beleidigung kann in einer Geldstrafe oder in einer Freiheitsstrafe von einem Jahr münden. Handelt es sich um eine tätliche Beleidigung oder erfolgt die Beleidigung öffentlich – beispielsweise bei einer Versammlung oder im Internet über soziale Medien –, erhöht das das Strafmaß. In diesem Fall kann die Beleidigung sogar mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. 

Dabei ist es einerlei welche Person beleidigt wird oder in welchem Verhältnis die Personen zueinander stehen. Auch die Beleidigung verwandter Personen – beispielsweise Mutter oder Geschwister – ist eine Straftat.

Eine versuchte Beleidigung ist nicht strafbar.

Welche Beleidigungen sind straffrei?

Welche Beleidigungen straffrei bleiben, kann leider nicht pauschal gesagt werden. So kann ein und dasselbe Wort in zwei verschiedenen Kontexten fallen und ebenso unterschiedlich gewertet werden. “Bulle” kann also durchaus nicht als Beleidigung zählen.

Oftmals bewegt sich das Gesagte auf einem schmalen Grad zwischen Beleidigung und Meinungsäußerung, welche nicht strafbar ist.

Kann auf eine Beleidigung hin eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden?

Ja, grundsätzlich kann auf eine schwere Beleidigung hin eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Bestenfalls sollte zunächst eine Abmahnung erfolgen. 

Hier kommt es aber auch wieder wie erwähnt auf die Schwere der Beleidigung und den Kontext an. Handelt es sich tatsächlich um eine Beleidigung oder um eine Meinungsäußerung?

Was kann ich gegen eine Beleidigung tun?

Zunächst können Sie die Beleidigung bei der Polizei anzeigen. Beachten Sie, dass Sie auch Anzeige gegen Unbekannt stellen können.

Um gegen eine Beleidigung wirkungsvoll vorgehen zu können, verfügen Sie bestenfalls über Beweise. Dabei kann es sich um glaubwürdige Zeugen, Videos, Nachrichten auf dem Handy oder Papier o.Ä. handeln. Denn “leider” liegt die Beweislast bei Ihnen. Das bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie beleidigt wurden.

Damit die Beleidigung strafrechtlich verfolgt wird, reicht die Anzeige allein jedoch nicht aus (Beleidigung = Antragsdelikt). Sie müssen zudem noch einen Strafantrag bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht stellen. Der Strafantrag muss binnen 3 Monate nach der Tat gestellt werden.

Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen den Sachverhalt. Daraufhin kann es wie folgt weitergehen:

  1. Der Fall wird mit oder ohne Auflagen für den Täter eingestellt.
  2. Der Täter erhält ohne Verhandlung das Strafmaß.
  3. Es kommt zur Hauptverhandlung, in welchem über das Strafmaß und alles weitere entschieden wird.

Da es sich bei der Beleidigung um eine Zivilklage handelt, können Sie sich alternativ auch außergerichtlich mit dem Täter einigen.

An welchen Anwalt kann ich mich wenden?

Sie wurden beleidigt und möchten, dass die Tat strafrechtlich verfolgt wird? Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Rechtsanwalt für Strafrecht.

Wann verjähren Beleidigungen?

Grundsätzlich gibt es zwei Verjährungsfristen, die Sie kennen sollten. 

Zum einen gibt es die Verfolgungsverjährung. Die Beleidigung kann nicht mehr angezeigt werden, wenn die Verfolgungsverjährung verstrichen ist.

Zum anderen gibt es die Vollstreckungsverjährung. In diesem Fall wurde ein Urteil schon gefällt, die Strafe konnte jedoch aus beliebigen Gründen nicht vollstreckt werden. Ist die Vollstreckungsverjährung verstrichen, kann das Urteil – z.B. eine Freiheitsstrafe – nicht mehr vollzogen werden.

Wann eine Beleidigung verjährt, ist in beiden Fällen von dem Strafhöchstmaß abhängig. Beläuft sich dieses auf einen Zeitraum unter einem Jahr, ist die Verjährung nach drei Jahren gegeben. Beträgt die maximale Freiheitsstrafe über ein Jahr, tritt die Verjährung nach fünf Jahren ein.

Bei der Beleidigung ist das Strafhöchstmaß von der Schwere selbiger abhängig. Insofern kann die Beleidigung bereits nach drei Jahren oder erst nach fünf Jahren verjähren.

Kann ich Schmerzensgeld erhalten?

Ob Sie aufgrund einer Beleidigung Anspruch auf Schmerzensgeld haben, hängt von dem Ausmaß der Beleidigung ab.

Hierbei muss das Gericht die Schwere der Beleidigung, den Kontext selbiger, evtl. Vorstrafen des Täters sowie Folgeschäden berücksichtigen.

Zieht die Beleidigung beispielsweise psychische Erkrankungen oder den Verlust der Arbeitsstelle nach sich, kann ein Schmerzensgeld durchaus berechtigt sein.

Beleidigung oder üble Nachrede – wo liegt der Unterschied?

Die Beleidigung ist zunächst insofern von der üblen Nachrede zu unterscheiden, dass sich hierbei in der Regel der Täter direkt an das Opfer wendet. 

Das Opfer wird direkt beschimpft, mit Gesten oder Taten beleidigt. Eine Beleidigung ist auch dann gegeben, wenn die Aussage der Wahrheit entspricht, aber ehrverletzend ist.Bei der üblen Nachrede hingegen wird die ehrverletzende Aussage über das Opfer gegenüber einer dritten Person getätigt. Hierbei ist jedoch der Wahrheitsgehalt sehr wohl von Belang. Stellt sich die Aussage als nicht wahr oder nicht erweislich wahr heraus, muss sich der Täter verantworten.

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