Verleumdungsklage

Verleumdungsklage: Wann es Sinn macht Klage einzureichen

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Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Was ist eine Verleumdungsklage?

Eine Verleumdung liegt vor, wenn gegenüber Dritten eine ehrverletzende, entwürdigende wie unwahre Behauptung über eine Person getroffen wird. Weiterhin weiß der Täter, dass diese Behauptung unwahr ist.

Gegen eben dieses Vergehen können Sie sich mit einer zivilrechtlichen Verleumdungsklage wehren. Die Verleumdungsklage wird vor Gericht bestritten. Im Rahmen dieser wird geklärt, ob eine Verleumdung zugrunde liegt, die Unterlassung und das Strafmaß bestimmt. Weiterhin können Sie im Rahmen der Verleumdungsklage Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen.

Anzeige wegen Verleumdung vs. Verleumdungsklage

Anzeige wegen Verleumdung

Verleumdungsklage

Strafrechtliches Verfahren Zivilrechtliches Verfahren
Ziel: Bestrafung des Täters Ziel: Unterlassung, Schmerzensgeld, Schadensersatz
Bei Polizei oder Staatsanwaltschaft Beim zuständigen Zivilgericht
Innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis Keine strikte Frist, aber zeitnah empfohlen
Strafantrag erforderlich Kein Strafantrag nötig
Staatsanwaltschaft ermittelt Kläger muss Beweise vorlegen
Mögliche Strafen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren Mögliche Folgen: Unterlassungsverfügung, Schadensersatz, Schmerzensgeld
Keine Anwaltskosten für Anzeigenerstatter Anwaltspflicht bei Streitwert über 5.000 €
Einstellung möglich bei mangelndem öffentlichen Interesse Verfahren wird in der Regel durchgeführt
Kann parallel zur Verleumdungsklage erfolgen Kann unabhängig von strafrechtlicher Verfolgung eingereicht werden

Voraussetzungen für eine Verleumdungsklage

Für eine erfolgreiche Verleumdungsklage müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es wurden unwahre Tatsachen über die Person verbreitet, keine bloßen Meinungsäußerungen.
  2. Die verbreiteten Tatsachen sind geeignet, die Person verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen.
  3. Der Verbreiter wusste, dass die Tatsachen unwahr sind.

Verleumdung in § 187 StGB

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGB

Wann ist eine Verleumdungsklage sinnvoll?

Eine Verleumdungsklage ist sinnvoll, wenn weder ein Gespräch, eine Anzeige noch eine Unterlassungserklärung den Täter davon abhalten kann, die Verleumdung zu unterlassen oder diese richtig zu stellen.

Grundsätzlich sollte im Falle einer Verleumdung der Ablauf wie folgt sein:

  1. Gespräch mit dem Täter suchen
  2. Um öffentliche Berichtigung oder Löschung ersuchen
  3. Zeigt das Gespräch keine Wirkung, binnen 3 Monaten Täter anzeigen
  4. Unterlassungserklärung durch Anwalt aufsetzen und unterschreiben lassen
  5. Einstweilige Verfügung beantragen
  6. Verleumdungsklage beantragen

Verleumdungsklage einreichen – so gehen Sie vor

Hat keine der genannten außergerichtlichen Maßnahmen gefruchtet, können Sie auch mit Hilfe Ihres Anwalts eine Verleumdungsklage einreichen.

Lassen Sie sich jedoch zuvor von Ihrem Rechtsbeistand beraten, ob dieser Schritt sinnvoll ist. Schließlich gilt es zu vermeiden, dass Sie viel Zeit und Geld investieren und dann das Gericht gegen Sie entscheidet.

  1. Sichern Sie Beweise. Das können Screenshots, Zeugenaussagen oder Aufnahmen sein.
  2. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt für Strafrecht. Dieser setzt eine korrekte Klageschrift auf. 
  3. Ihr Anwalt reicht die Klage beim Amt- oder Landesgericht ein. Welches Gericht das für Ihren Fall zuständige ist, hängt von der Höhe des Streitwerts ab.
  4. Wird Ihre Verleumdungsklage anerkannt, können Sie über die Klage auch Schmerzensgeld einklagen.
  5. Der Täter muss sich binnen einer Frist zum Sachverhalt äußern.
  6. Auch Sie werden voraussichtlich als Zeuge angehört werden.
  7. Gesteht der Täter die Verleumdung gleich, kommt es zu keiner Verhandlung, sondern direkt zum Erlass des Strafbefehls.

Beachten Sie: Wird die Klage abgewiesen, können Sie versuchen, über eine Privatklage die Unterlassung einzuklagen. 

Welche Strafe erwartet den Verurteilten?

Die Verleumdung ist ein nach Strafgesetzbuch StGB § 187 ehrverletzendes Strafdelikt.

Den Verurteilten erwartet eine bis zu zwei Jahren hohe Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Hat der Täter die Behauptung öffentlich geäußert, erhöht sich das Strafmaß.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Verleumdung über soziale Netzwerke verbreitet wurde.
Den Verurteilen können dann sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe erwarten.

Bei wem liegt die Beweislast?

Im Rahmen der Verleumdung liegt die Beweislast leider bei Ihnen. Sie müssen nachweisen, dass der Täter gewusst hat, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist.

Welche Frist muss ich im Rahmen einer Klage einhalten?

Eine Verleumdung verjährt gemäß Strafgesetzbuch § 78 Absatz 3 Nummer 4 nach fünf Jahren.
Sind diese fünf Jahre verstrichen, kann die Straftat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden und demnach auch keine Verleumdungsklage mehr eingereicht werden.

Der richtige Anwalt für die Verleumdungsklage

Entscheiden Sie sich für eine Verleumdungsklage oder denken Sie über eine Klage nach, empfiehlt es sich einen Rechtsbeistand zu konsultieren. 

Im Falle einer Verleumdung sollten Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht wenden.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Im Rahmen einer Verleumdungsklage kommen sowohl Kosten für Ihren Rechtsbeistand sowie Gerichtskosten auf Sie zu. Die Höhe der Anwaltskosten sind leistungsabhängig. Je nachdem wie arbeits- oder beratungsintensiv sich der Fall verhält, desto höher die Kosten.

Die Gerichtskosten hängen vom sog. Streitwert ab. Wurde dem Opfer aufgrund der Verleumdung beispielsweise gekündigt, kann der Streitwert das fehlende Gehalt etc. umfassen.

Beachten Sie: Die Partei, zugunsten derer sich das Gericht entscheidet, muss keine Kosten übernehmen.

Kann ich Schmerzensgeld einklagen?

Zunächst muss das Gericht entscheiden, ob die Verleumdungsklage berechtigt ist.
Ist dies der Fall, können Sie im Rahmen der Klage Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen.

Schmerzensgeldtabelle für Verleumdung

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von dem Verbreitungsgrad der Verleumdung – wie öffentlich wurde die Verleumdung gemacht – und dem Ausmaß der Auswirkungen ab.
Als grobe Orientierung können sog. Schmerzensgeldtabellen dienen. 

Hier werden vergangene Gerichtsurteile zu Schmerzensgeldern in Verleumdungsfällen aufgeführt. Das Gericht orientiert sich jedoch nicht nach den Tabelle, sondern entscheidet von Fall zu Fall.

Verleumdungsklage gegen den Arbeitgeber

Sie können auch gegen den Arbeitgeber eine Verleumdungsklage einreichen, wenn dieser der Verbreiter der Verleumdung ist. Sie haben im Falle einer Verleumdung außerdem das Recht auf fristlose Eigenkündigung sowie Entschädigung.

Schadensersatz bei Verleumdung?

Bei Verleumdung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, die Verleumdung rechtswidrig und schuldhaft erfolgte und der Schaden direkt auf die Verleumdung zurückzuführen ist. Es wird zwischen materiellem Schadensersatz, der konkrete finanzielle Einbußen abdeckt, und immateriellem Schadensersatz, wie Schmerzensgeld, unterschieden. Ansprüche können zivilrechtlich eingeklagt werden, wobei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen unterschiedliche rechtliche Grundlagen nutzen können. Die Höhe des Schadensersatzes kann geschätzt werden, und es besteht die Möglichkeit, zusätzlich Unterlassungs- und Widerrufsansprüche geltend zu machen. Eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt ist empfehlenswert, um die individuellen Erfolgsaussichten zu klären.

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