Definition & Bedeutung: Was ist Verleumdung?
Die Verleumdung ist ein Vergehen und nach Strafgesetzbuch StGB § 187 ein ehrverletzendes Strafdelikt. Sie muss von übler Nachrede sowie einer Beleidigung unterschieden werden.
Merkmale einer Verleumdung:
1. Es wird gegenüber Dritten über eine Person eine unwahre Behauptung aufgestellt oder verbreitet. Der Täter stellt die Behauptung selbst auf oder gibt die unwahre Behauptung, getroffen von einer anderen Person, weiter.
2. Die Behauptung würdigt die betroffene Person herab, bringt sie in Misskredit oder macht sie lächerlich.
3. Dem Täter ist bewusst, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht.
Verleumdung im Strafgesetzbuch: StGB
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 187 VerleumdungWer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Beispiele für Verleumdung
- Steuerhinterziehung: Eine Person behauptet wissentlich falsch, dass jemand seine Steuererklärungen nicht korrekt einreicht, um den Staat zu schädigen, obwohl sie weiß, dass dies nicht der Wahrheit entspricht.
- Unternehmensbewertung: Im Internet werden wissentlich falsche, negative Bewertungen über ein Unternehmen verbreitet, die dessen Ruf schädigen können. Solche verleumderischen Äußerungen können weitreichende Folgen haben und Unternehmen sind berechtigt, dagegen vorzugehen.
- Persönliche Beziehungen: Nach einer Trennung verbreitet jemand unwahre Behauptungen über den Ex-Partner, um dessen Ansehen zu schädigen.
Wann ist Verleumdung strafbar?
Verleumdung ist in Deutschland strafbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Laut § 187 des Strafgesetzbuches (StGB) macht sich jemand der Verleumdung schuldig, wenn er wider besseres Wissen über eine andere Person eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder deren Kredit zu gefährden.
Voraussetzungen für die Strafbarkeit der Verleumdung
- Öffentlichkeit: Wenn die Verleumdung öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften erfolgt, kann eine höhere Strafe verhängt werden.
- Unwahre Tatsachenbehauptung: Die Aussage muss eine unwahre Tatsache betreffen, die der Täter wissentlich falsch verbreitet oder behauptet.
- Eignung zur Ehrverletzung: Die unwahre Tatsache muss geeignet sein, die betroffene Person in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder deren Kredit zu gefährden.
- Vorsatz: Der Täter muss vorsätzlich handeln, das heißt, er muss wissen, dass die Behauptung unwahr ist und dennoch die Absicht haben, sie zu verbreiten.
Mit welcher Strafe wird Verleumdung geahndet?
Eine Verleumdung wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet. Wie bei der üblen Nachrede erhöht sich das Strafmaß, wenn die Verleumdung öffentlich getätigt wird. In diesem Fall wird der Täter mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft.
Eine Verleumdung ist öffentlich, wenn diese innerhalb einer Versammlung geäußert oder – beispielsweise über ein soziales Netzwerk – verbreitet wird.
Wann wird Verleumdung verfolgt? Strafantrag stellen
Eine Verleumdung wird in der Regel nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Das bedeutet, dass die betroffene Person selbst aktiv werden muss, um ein Verfahren einzuleiten.
Sie wurden Opfer einer Verleumdung? Das können Sie tun, um sich gegen Verleumdung zu wehren
Wenn Sie Opfer einer Verleumdung geworden sind, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können, um sich zu wehren:
- Außergerichtliche Einigung: Versuchen Sie zunächst, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Sprechen Sie mit der Person, die die Verleumdung verbreitet hat, und fordern Sie sie auf, die falschen Aussagen zu unterlassen und zurückzunehmen. Es kann hilfreich sein, einen Zeugen zu diesem Gespräch mitzunehmen.
- Beweissicherung: Sammeln Sie alle Beweise für die verleumderische Äußerung, wie zum Beispiel Screenshots, E-Mails oder Zeugenaussagen. Diese Beweise sind entscheidend für den Erfolg eines möglichen Gerichtsverfahrens.
- Rechtsberatung: Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, um sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Situation zu bewerten und die nächsten Schritte zu planen.
- Unterlassungserklärung: Lassen Sie durch Ihren Anwalt eine Unterlassungserklärung an den Täter senden. Diese Erklärung fordert den Täter auf, die Verleumdung zu unterlassen, und kann mit einer Strafandrohung verbunden sein.
- Strafanzeige: Wenn die außergerichtlichen Bemühungen erfolglos bleiben, können Sie eine Strafanzeige wegen Verleumdung stellen. Beachten Sie, dass Verleumdung gemäß § 187 StGB eine Straftat ist, die nur auf Antrag verfolgt wird. Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Tat und des Täters gestellt werden.
- Zivilklage: Neben der Strafanzeige können Sie auch zivilrechtliche Schritte einleiten, um Schmerzensgeld und Schadensersatz zu fordern. Eine einstweilige Verfügung kann zusätzlich beantragt werden, um schnell gegen die Verleumdung vorzugehen, insbesondere wenn finanzielle Schäden drohen.
Das Dilemma der Verleumdung: Anders als bei übler Nachrede müssen Sie beweisen, dass der Täter gewusst hat, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist. Das stellt den schwierigsten Sachverhalt innerhalb der strafrechtlichen Verfolgung von Verleumdungen dar.
Steht mir Schmerzensgeld zu, wenn ich Opfer einer Verleumdung bin?
Erkennt das Gericht Ihre Verleumdungsklage an, steht Ihnen grundsätzlich Schmerzensgeld zu. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Auswirkungen der unwahren Tatsachenbehauptung Sie hart getroffen haben, z.B. über einen Arbeitsverlust, Sorgerechtsentziehung, etc.
Vorwurf der Verleumdung: Das kommt auf Sie zu
Wenn Ihnen der Vorwurf der Verleumdung gemacht wird, sollten Sie einige wichtige Schritte beachten, um sich angemessen zu verteidigen:
- Anwaltliche Unterstützung: Es ist ratsam, sofort einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte informieren und die beste Verteidigungsstrategie entwickeln.
- Keine unbedachten Äußerungen: Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei oder anderen Behörden, bevor Sie rechtlichen Rat eingeholt haben. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.
- Beweislage prüfen: Ihr Anwalt wird die Beweislage prüfen, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für den Vorwurf der Verleumdung erfüllt sind. Dies umfasst die Prüfung, ob die behaupteten Tatsachen unwahr und ehrverletzend sind und ob Sie diese wider besseres Wissen verbreitet haben.
- Strafrechtliche Konsequenzen: Verleumdung ist ein Straftatbestand gemäß § 187 StGB und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bei öffentlicher Begehung kann die Strafe bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen.
- Verfahrensverlauf: Sollte es zu einer Vorladung oder Anklage kommen, wird Ihr Anwalt die Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen. Dies kann die Vorbereitung auf eine Verteidigung im Gerichtsverfahren oder das Einreichen von Beweisanträgen umfassen.
Wann verjährt Verleumdung?
Die Verjährungsfrist zur Verleumdung ist im Strafgesetzbuch unter § 78 Absatz 3 Nummer 4 geregelt. Eine Verleumdung verjährt gemäß Beachtung des Höchstmaßes nach fünf Jahren.
Sind diese fünf Jahre verstrichen, kann die Straftat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Der Unterschied zwischen Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung
Der Unterschied zwischen Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung liegt in der Art der Äußerung und dem Wissen des Täters über deren Wahrheitsgehalt:
- Verleumdung: Dies ist eine strafbare Handlung gemäß § 187 StGB, bei der jemand wissentlich eine unwahre Tatsache über eine andere Person verbreitet, um deren Ruf zu schädigen. Der Täter weiß, dass die Behauptung unwahr ist, und handelt vorsätzlich.
- Üble Nachrede: Diese Straftat ist in § 186 StGB geregelt und beinhaltet die Behauptung oder Verbreitung einer ehrverletzenden Tatsachenbehauptung, deren Wahrheitsgehalt unklar ist. Der Täter glaubt möglicherweise, dass die Behauptung wahr ist, aber es gibt keinen Beweis dafür.
- Beleidigung: Beleidigung, geregelt in § 185 StGB, bezieht sich auf die Äußerung eines ehrverletzenden Werturteils. Im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen handelt es sich hierbei um subjektive, persönliche Einschätzungen, die nicht durch Tatsachen belegt sind.
Diese Delikte unterscheiden sich also hauptsächlich durch den Grad des Wissens des Täters über die Unwahrheit der verbreiteten Information und die Art der Äußerung (Tatsachenbehauptung vs. Werturteil).
Beispiele für Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung
- Verleumdung: Eine Person verbreitet absichtlich die falsche Information, dass ihr Kollege Gelder veruntreut hat, obwohl sie genau weiß, dass dies nicht stimmt. Diese bewusste Lüge ist darauf ausgerichtet, den Ruf des Kollegen zu schädigen.
- Üble Nachrede: Eine Person behauptet, dass Herr X drogenabhängig sei, obwohl sie keine Beweise für diese Aussage hat. Die Aussage ist nicht erweislich wahr und kann den Ruf von Herrn X schädigen.
- Beleidigung: Jemand bezeichnet eine andere Person direkt als „Idiot“ oder „Dummkopf“. Diese Äußerung ist ein persönliches Werturteil und zielt darauf ab, die Ehre der betroffenen Person zu verletzen.
Verleumdung im Internet
- BGH-Urteil zur Auskunftspflicht: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Betroffene einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformbetreibern wie Facebook oder Instagram haben, um die Identität des Verfassers von verleumderischen Inhalten zu ermitteln. Dies ermöglicht es den Betroffenen, rechtliche Schritte gegen die Verleumder einzuleiten.
- Verleumdung durch Massenkommunikationsmittel: Es besteht in der Rechtsprechung und Wissenschaft kein Zweifel daran, dass Beiträge in öffentlich zugänglichen Internetforen als Verleumdung durch Massenkommunikationsmittel angesehen werden können. Auch öffentlich zugängliche Kommentare unter Artikeln in Internetportalen fallen in diese Kategorie.
- Ehrverletzungen im Internet: Die Verurteilungen wegen Übler Nachrede, Verleumdung und Beschimpfung haben zugenommen, obwohl die absoluten Zahlen noch relativ niedrig sind. Diese Urteile zeigen, dass das Internet als Medium für solche Straftaten anerkannt wird, und dass die Verbreitung von ehrverletzenden Aussagen in sozialen Medien strafrechtlich verfolgt werden kann.
Verleumdung in Online Bewertungen
- Verleumdung in Bewertungen: Verleumdung liegt vor, wenn jemand in einer Bewertung wissentlich falsche Tatsachen über eine Person oder ein Unternehmen behauptet, die geeignet sind, den Ruf zu schädigen. Solche Bewertungen können erhebliche finanzielle und reputationsbedingte Schäden verursachen, insbesondere wenn sie von vielen Nutzern gelesen werden.
- Rechtliche Schritte: Betroffene können gegen verleumderische Bewertungen vorgehen, indem sie Beweise sichern und rechtliche Schritte einleiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, die Bewertung löschen zu lassen, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthält.
- Beispiel aus der Praxis: Ein typisches Beispiel für Verleumdung in einer Google-Bewertung wäre, wenn jemand fälschlicherweise behauptet, ein Unternehmen würde betrügerische Praktiken anwenden. Solche Behauptungen, wenn sie wider besseres Wissen gemacht werden, erfüllen den Tatbestand der Verleumdung gemäß § 187 StGB.
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