Notice-and-Takedown-Verfahren

Notice-and-Takedown-Verfahren: Plattformhaftung und Löschung in der Praxis

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Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Das Wichtigste in Kürze

Das Notice-and-Takedown-Verfahren basiert auf einem einfachen Grundsatz: Plattformen haften für Inhalte Dritter nur, wenn sie nach einem Hinweis untätig bleiben. Sobald ein Betroffener eine rechtswidrige Bewertung meldet, ist die Plattform verpflichtet, diese zu prüfen – und bei berechtigtem Einwand zu löschen. Genau dieser Mechanismus ist unter dem Begriff „Notice-and-Takedown“ bekannt geworden.

Rechtsgrundlage dafür bildet u. a. die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), insbesondere das Urteil vom 1. März 2016 (Az. VI ZR 34/15), das die Pflichten von Bewertungsportalen in solchen Fällen konkretisiert.

Bewertungsplattformen wie Google, Jameda, Trustpilot oder Kununu sind heute für viele Unternehmen und Selbstständige ein zentraler Teil der digitalen Außenwirkung. Eine gute Bewertung kann Vertrauen schaffen – eine schlechte oder gar rechtswidrige Bewertung hingegen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. In solchen Fällen kommt das sogenannte Notice-and-Takedown-Verfahren zum Einsatz – ein rechtliches Mittel, um unzulässige Inhalte schnell und effektiv entfernen zu lassen. In diesem Beitrag erkläre ich, wie das Verfahren funktioniert, welche Rechte Betroffene haben und worauf man in der Praxis achten sollte.

Der Ablauf in der Praxis

1. Der Hinweis („Notice“)

Der Mandant kontaktiert mich mit einer problematischen Bewertung – etwa wegen falscher Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder weil er keine Geschäftsbeziehung mit dem Verfasser hatte. Ich übernehme dann die formale Mitteilung an die Plattform mit einem fundierten Löschungsantrag.

2. Prüfung durch das Portal

Die Plattform muss nun eine sorgfältige Prüfung vornehmen. In der Regel wird der Inhalt vorübergehend deaktiviert, und der Verfasser der Bewertung bekommt die Gelegenheit zur Stellungnahme.

3. Entscheidung („Takedown“)

  • Gibt es keine ausreichende Reaktion des Verfassers oder lässt sich die Bewertung nicht rechtfertigen, muss sie gelöscht werden.
  • Bleibt die Bewertung bestehen, obwohl sie rechtswidrig ist, kann ein gerichtliches Vorgehen notwendig sein.

Zwischen Januar und Juni 2023 erhielt Google 395 Takedown‑Anfragen aus Deutschland, die sich auf insgesamt 1.804 Inhalte bezogen. Ca. 68,9 % der beanstandeten Inhalte wurden entfernt. In der zweiten Jahreshälfte 2023 waren es 349 Anfragen für 1.521 Inhalte mit einer Löschquote von 59,3 % Freedom House.

Diese Daten zeigen, dass Plattformen bei Bürger‑ oder Amtsanfragen aktiv und mit hoher Löschrate tätig werden – ein zentraler Aspekt des Notice‑and‑Takedown‑Mechanismus.

Typische Löschungsgründe

Rechtswidrig und damit angreifbar sind insbesondere Bewertungen, die:

  • falsche Tatsachen behaupten („Rechnung doppelt gestellt“, obwohl das nicht stimmt)
  • beleidigend oder diffamierend sind („Betrüger, Finger weg!“)
  • ohne tatsächliche Geschäftsbeziehung verfasst wurden (z. B. durch Fake-Accounts oder Konkurrenten)
  • pauschal negativ und ohne konkreten Bezug sind („Einfach nur schlecht“, ohne Details)

Effektiver Schutz vor Rufschädigung im Netz

Das Notice-and-Takedown-Verfahren ist ein erprobtes Mittel, um unzulässige Bewertungen aus dem Internet zu entfernen – schnell, kostengünstig und rechtssicher. Gerade in einer Zeit, in der Online-Reputation immer wichtiger wird, ist der rechtliche Schutz vor digitalem Rufschaden entscheidend.

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