Google 1-Sterne-Bewertung löschen: schnell und einfach

Photo of author

Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Sie haben eine Google 1-Sterne-Bewertung – vielleicht sogar ohne Begleittext – erhalten? Das sind wahrscheinlich, die mit am ärgerlichsten Bewertungen, die man erhalten kann. Man stellt sich die Fragen: Wer ist dafür verantwortlich? Was soll das?

Glücklicherweise gibt es Wege, solche Bewertungen zu löschen oder ihre Auswirkungen auf die eigene Online-Präsenz zu minimieren.

Wie können Google 1-Sterne Bewertungen gelöscht werden?

Entweder der Verfasser der Bewertung oder Google selbst hat die Berechtigung, diese zu löschen. Um gegen die Rezension vorzugehen, ist es notwendig, die Rechtsabteilung von Google mit rechtlichen Argumenten von der Gesetzeswidrigkeit der Bewertung zu überzeugen. Die Rolle des Anwalts besteht demnach darin, Google davon zu überzeugen, dass die Bewertung rechtswidrig ist, sodass Google dann die Löschung durchführt.

Im Prinzip gibt es zwei Argumentationen, denen man folgen kann:

  1. Geltendes Recht: Da nicht nachvollzogen werden kann, ob der Nutzer tatsächlich eine echte Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht hat, könnte dies bereits ein Ansatzpunkt sein. Zwar ist prinzipiell auch eine 1-Sterne Bewertung ohne Text eine freie Meinungsäußerung – dennoch muss es klare Bezugspunkte für einen echten Kontakt, eine echte Erfahrung geben.
  2. Google Richtlinien: Mit der Richtlinie Themaverfehlung beschreibt Google, dass es sich bei einer Rezension um einen echten Erfahrungsbericht handeln soll. Das Wort „Bericht“ setzt bereits voraus, dass es einen Textanteil geben sollte.

Kostenlos anfragen und unverbindliches Angebot einholen

Sie möchten eine Google-Bewertung löschen lassen? Lassen Sie die schlechte Google Bewertung von einem Anwalt prüfen.

Weitere Informationen zum Ablauf und Kosten

OLG Köln mit wegweisendem Urteil (23.12.2022, Az. 6 U 83/22)

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 23.12.2022, Az. 6 U 83/22 entschieden, dass eine – in diesem Fall von einem Mitbewerber – abgegebene 1-Sterne Bewertung auf Google dann unzulässig und entsprechend von Google zu entfernen ist, wenn es lediglich zu einem einfachen Kontakt kam, aber keine Geschäftsbeziehung eingegangen wurde.

Im konkreten Fall ging es um ein IT-Unternehmen, welches wiederum ein anderes IT-Unternehmen kommentarlos mit einem Stern bewertet hatte, obwohl es nachweislich keine Geschäftsbeziehung gab. Kontakt wurde zwar zueinander aufgenommen, dies würde jedoch eine solche Bewertung nicht rechtfertigen – so das OLG Köln in ihrer Begründung. Die beanstandete Bewertung sei im Kern unwahr und daher pauschal herabsetzend.

Die genaue Begründung liest sich wie folgt:

Die Äußerung des Beklagten ist in ihrem tatsächlichen Kern unwahr und daher pauschal herabsetzend. Sterne-Bewertungen unternehmerischer Leistungen auf Google-Profilen werden vom angesprochenen Verkehr nicht als reine Meinungsäußerung verstanden, sondern als persönliche Bewertung einer tatsächlich in Anspruch genommenen Dienstleistung […]. Insoweit enthalten solche Bewertungen einen Tatsachenkern, an den die subjektive Bewertung anknüpft. Eine pauschale Herabsetzung, die mangels Mitteilung der konkreten Umstände, auf die sich die herabsetzende Äußerung bezieht, diesen sachlichen Bezug nicht erkennen lässt, erschöpft sich in der Herabsetzung und ist daher unzulässige unternehmerische Schmähkritik […].

OLG Köln (23.12.2022, Az. 6 U 83/22)

Das vollständige Urteil ist hier nachzulesen: https://openjur.de/u/2478933.html

Soll auf die 1-Sterne-Bewertung reagiert werden?

Prinzipiell empfehlen wir bei manchen Rezensionen Stellung zu beziehen. Bei einer 1-Sterne-Bewertung ohne Text macht das aus unserer Sicht aber wenig bis gar keinen Sinn. Eigentlich müssten Sie ja folgendes antworten:

„Tut uns leid, dass Sie eine schlechte Erfahrung gemacht haben. Damit wir das in Zukunft vermeiden können, bitten wir Sie den Sachverhalt näher zu erläutern.“

Das Problem: Es kann kein Dialog entstehen, da der vermeintliche Rezensent wiederum nicht auf die Stellungnahme antworten kann. Und editiert er seine Rezension wenigstens dementsprechend? Möglich, aber sehr wahrscheinlich nicht. Es bleibt also nur der Löschauftrag!

Häufige gestellte Fragen zu Google 1-Sterne Bewertungen

Was sagen unsere Kunden?

5.0
Basierend auf 462 Rezensionen
powered by Google
Hans-Peter Lis
08:15 14 Mar 25
Schnelle und kompetente Hilfe, unkompliziert und empfehlenswert.
Sylvio Thiele
14:22 13 Mar 25
Vielen Dank für die gute und schnelle Bearbeitung. Sehr gern wieder.
Sehr geehrte Damen und Herren,ich möchte Ihnen eine Rückmeldung zu Ihrem Werbebrief geben, den ich kürzlich erhalten habe. Leider hinterlässt der Brief bei mir keinen seriösen Eindruck, was insbesondere durch den großen Stempel "Anwaltspost" auf dem Umschlag verstärkt wird. Diese Art der Aufmachung wirkt auf mich eher wie eine aggressive Werbemaßnahme als ein professionelles Angebot.Darüber hinaus bin ich skeptisch gegenüber dem Service, negative Google Bewertungen gegen Gebühr zu entfernen. Bewertungen sollten meiner Meinung nach authentisch sein und die tatsächlichen Erfahrungen von Kunden widerspiegeln. Die Möglichkeit, diese gegen Bezahlung zu entfernen, wirft Fragen zur Integrität und Transparenz Ihrer Kanzlei auf.Ich würde Ihnen empfehlen, Ihre Marketingstrategie zu überdenken und auf seriöse und transparente Weise für Ihre Dienstleistungen zu werben. Ein offener und ehrlicher Umgang mit Bewertungen könnte langfristig mehr Vertrauen bei potenziellen Kunden schaffen.Mit freundlichen GrüßenCarsten Windler
Stefan Prüfer
12:16 10 Mar 25
Sehr gute Arbeit!
Sabrina Haberkamp
10:14 04 Mar 25
Vielen Dank für die schnelle und erfolgreiche Bearbeitung unseres Falls. Für uns bedeutet das sehr viel, da eine geschriebene, emotionsgetriebene und weder objektiv noch wahrheitsgetreue Bewertung einen durchaus guten Ruf in Frage stellen kann.
Ra DE
19:00 24 Feb 25
Sehr professionell. Von Kontaktaufnahme inklusive Löschung einer Bewertung , unglaubliche 2 Tage. Vielen Dank
Adwus konnte schnell die negativen Bewertungen aus den Rezensionen meiner Internetseite überprüfen und die Falschdarstellungen entfernen. Sehr zu empfehlen.
Kirsten Hansen
16:12 21 Feb 25
Seriös und professionell. Klare Empfehlung um sich gegen Falschbehauptungen und Fake-Rezensionen zur Wehr zu setzen.
Sebastian Kröher
17:36 18 Feb 25
Ben Nacht
15:51 14 Feb 25
Sehr schnelle Reaktion bezüglich meines Anliegen. Wärmstens weiter zu empfehlen
js_loader

  

Neueste Beiträge