Menschen im Raum

Freie Meinungsäußerung: Gibt es Grenzen?

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Geschrieben von Wolfgang Wittmann

Definition: Was bedeutet “freie Meinungsäußerung”?

Freie Meinungsäußerung oder auch Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht und Menschenrecht, auf das “theoretisch” jede Person Anrecht hat. In der Realität verhält sich das aber oft anders. In vielen Ländern wird das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt – beispielsweise darf eine regierungskritische Meinung nicht geäußert werden oder wird gar bestraft.

Die Meinungsfreiheit hat ihren Ursprung in der französischen Revolution (1789) – hier wurde diese zum ersten Mal schriftlich festgehalten.

In Deutschland ist die freie Meinungsäußerung im Artikel 5 der Grundgesetze festgelegt. Diesem Recht zufolge kann jede Person “[…] seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern”. Der Staat muss also dafür sorgen, dass die Meinungsfreiheit geschützt wird bzw. diese achten.

Warum ist freie Meinungsäußerung wichtig?

Freie Meinungsäußerung ist eine wichtige Grundlage für eine funktionierende Demokratie. Sie verhindert, dass eine alleinige Macht alle Informationen kontrolliert, kontrolliert was Individuen äußern und Medien veröffentlichen dürfen.

Beispiele für Meinungsfreiheit

Es dürfen auch Meinungen geäußert werden, die übertrieben, polemisch, irrational sowie unbegründet sind. Anbei ein paar Beispiele die der Meinungsfreiheit noch entsprechen:

  • “Kundenfreundlich geht anders.”
  • “Herr X weiß wie man ein Unternehmen zugrunde richtet.”
  • “Politiker sind Lügner.”
  • “Frau Y hat den Garten ja ganz schön verunstaltet.”

Wo liegen die Grenzen?

Die Meinungsfreiheit hat aber auch ihre Grenzen. Und das hat ihren Sinn. 

Es gilt: Mit der geäußerten Meinung darf keiner Person oder Gesellschaft geschadet werden.

Nicht erlaubt sind:

  • Rassistische Äußerungen
  • Rufschädigende Äußerungen
  • Beleidigende Äußerungen
  • Äußerungen, die die Sittlichkeit gefährden
  • Äußerungen, die den Jugendschutz gefährden
  • Zu Straftaten aufrufende Äußerungen
  • Äußerungen, die den öffentlichen Frieden und Sicherheit gefährden
  • Äußerungen, die den Holocaust verleugnen

Beachten Sie: Es kommt stets darauf an, wie und in welcher Situation eine Meinung geäußert wurde. Auch ist relevant welches Gespräch der Äußerung vorangegangen ist und wer betroffen ist. Es muss ausgeschlossen werden, dass die Äußerung auch anders hätte verstanden werden können.

Meinungsäußerungen über Gruppen können der Meinungsfreiheit unterliegen. Selbstverständlich nur, wenn sie nicht die o.g. Regelungen verletzen. Hier ist außerdem von Belang, dass von einer Gruppe im Allgemeinen (z.B. Politiker) gesprochen wird.

Unterliegen Bewertungen der Meinungsfreiheit?

Ja, auch Bewertungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt. Es dürfen allerdings auch hier keine unwahren, beleidigenden oder rufschädigenden Behauptungen aufgestellt werden. Ist dies der Fall, darf sich der Bewertungsempfänger wehren und die Bewertung entfernen lassen.

Ist freie Meinungsäußerung strafbar?

Grundsätzlich ist freie Meinungsäußerung nicht strafbar. Handelt es sich bei vermeintlicher Meinungsäußerung jedoch um eine Äußerung, die die o.g. Grenzen überschreitet, wird diese zu einer Straftat.

Handelt es sich beispielsweise um eine Beleidigung, kann diese mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Eine üble Nachrede oder Verleumdung kann bis zu fünf Jahre oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Freie Meinungsäußerung oder Beleidigung bzw. üble Nachrede

Wenn die freie Meinungsäußerung bei einer Beleidigung an ihre Grenzen stößt, heißt das dann, Kritik äußern ist verboten? 

Nicht ganz. Negative Kritik wie kritische Meinungen sind nach wie vor erlaubt. 

Rechtswidrig wird es, wenn die Äußerung das Gegenüber klar demütigt und/ oder verunglimpft bzw. ihren Ruf schädigt.

Wichtig ist, dass man hier Meinungen – persönliche Werturteile – von Tatsachenbehauptungen unterscheidet, beispielsweise:

  •  Sachlich geäußerte Kritik wie “Sie essen mit offenem Mund” ist in Ordnung; hingegen “Sie essen wie ein Schwein” nicht. 
  • Es darf “Ich finde Herr X sieht aus wie ein Dieb.” geäußert werden, hingegen “Herr X klaut.” nicht. 

Bei letzterem handelt es sich nicht mehr um eine Äußerung, die im Rahmen der Meinungsfreiheit stattfindet, sondern um üble Nachrede oder Verleumdung. Diese Sachverhalte sind rechtswidrig und können angezeigt werden.

Andererseits ist eine Verurteilung nicht immer eindeutig möglich. Wie eingangs bereits erwähnt, kommt es sehr darauf an wie, wo und in welchem Kontext die Meinung geäußert wurde.

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